Das deutsche Steuerrecht bietet vielfältige Steuervergünstigungen und Optimierungsmöglichkeiten für fast alle Lebensumstände. Wir beraten Privatkunden bei sämtlichen Fragen rund um ihre persönliche Steuersituation oder die Gestaltung der Steuererklärung. Dazu zählen:

Auswärts Berufstätige

Mindern Sie Ihr Steueraufkommen aufgrund Ihrer Auswärtstätigkeit – Stichwort Reisekosten oder doppelte Haushaltsführung.

Nebenberuflich Tätige

Honorare aus gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten, die Sie nebenberuflich ausüben, z.B. als Vortragsreisender, müssen Sie als Einnahmen versteuern.

Vermieter

Für Vermieter von Immobilieneigentum ermitteln wir die steuerlichen Überschüsse. Dabei prüfen wir genauestens die Ausgabenseite, um alle Kosten für die Immobilie steuerlich optimal und korrekt abzusetzen.

Rentner

Wenn durch das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für Ihre Renteneinnahmen erfolgt, werden wir für Sie tätig. Beziehen Sie darüber hinaus Kapitaleinkünfte aus Zinserträgen, Aktienvermögen oder Immobilienbesitz? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Empfänger von Lohnersatzleistungen

Zu den Entgeltersatzleistungen zählen u.a. Kranken-, Arbeitslosen-, Eltern- und Kurzarbeitergeld. Haben Sie eine solcher Leistungen erhalten, besteht für Sie eine Abgabepflicht der Steuererklärung.

Erben und Beschenkte

Hier gilt ein ganz wichtiger Grundsatz: Fragen Sie »vorher«, denn das Familienvermögen im Konsens mit allen Familienmitgliedern an die nächste Generation zu übertragen, ist eine Herausforderung, bei deren Bewältigung wir Sie gerne unterstützen. Und durch die richtige Gestaltung und Nutzung von Freibeträgen können Sie bis zu einem Drittel Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sparen.